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Regelung (seit 1. Januar 2004)
Für jeden vollen Kilometer, den Teilnehmer/innen von der Wohnung zur Bildungsstätte reisen:
-> 0,36 Euro (für die ersten 10 km)
-> 0,40 Euro (für jeden weiteren km)
Maßgebend ist die kürzeste Straßenverbindung! |
Prozedere
2 Beschäftigte der Bildungseinrichtung sind damit beschäftigt,
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die jeweilige Distanz zwischen Wohnung und Bildungsstätte zu ermitteln,
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den Betrag jeder Person zuzuordnen,
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Kleingeld zu organisieren,
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eine Unterschriftenliste zu erstellen,
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mit dieser den Kurs aufzusuchen,
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die Personen einzeln aufzurufen,
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und gegen Unterschrift auf den Cent genau auszuzahlen.
Danke schön! Wieder 20 Kursminuten rum! |