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In der Schweiz kann gegen den Bau von Mobilfunktürmen Einsprache erhoben werden. In Deutschland ist diese Möglichkeit beschnitten, da Sendeanlagen unter zehn, beziehungsweise zwölf Meter (je nach Bundesland verschieden) genehmigungsfrei sind. Hier gibt es nur einzelne, rechtlich umstrittene Maßnahmen zur Verhinderung des Baus. Kann man eine Verunstaltung des Orts- oder Landschaftsbildes nach § 35 Abs. 3 BauGB geltend machen, kann auch in Deutschland ein Handy-Turm mit guten Gründen verhindert werden.
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Zudem fordere ich eine öffentliche Förderung zur Erforschung der Teslawellen, die Entwicklung geeigneter Meßgeräte und die Festlegung von Grenzwerten.
Den Entscheidungsträgern und Netzbetreibern muß klar gemacht werden, daß ein weltweiter Großversuch mit der Bevölkerung als unfreiwillige Probanden aus Unkenntnis und Ignoranz keinen Sinn macht. Es muß verhindert werden, daß die ganze Menschheit mit den Mängeln einer verfügbaren Technik selektiert wird. Wir sollten es vielleicht einmal mit dem umgekehrten Weg versuchen, denn die Anpassung der Technik an die Bedürfnisse und Konstitution der Menschen ist empfehlenswerter und zudem gesünder!
Quelle: Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl in Hagia Chora 05/2000
Hervorhebungen durch mismaker
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Der schwächste Punkt der Mobilfunk-Betreiber ist eine einfache Tatsache:
Man braucht ein Grundstück, um die Sendeanlagen montieren zu können. Steht dies nicht zur Verfügung, kann keine Sendeanlage gebaut werden.
Der Bürgerwelle sind einige Fälle aus Gemeinden bekannt, wo die Bevölkerung massiv Druck auf Geschäfts- und Privatleute ausgeübt hatte, die ihr Grundstück oder Gebäude für eine Sendeanlage zur Verfügung stellen wollten. Ladenbesitzer wurden beispielsweise so stark boykottiert, dass ihre Umsätze drastisch zurückgingen. In einem anderen Fall drohte man einer Raiffeisen-Bank, dass nahezu alle Kunden am Ort die Bank wechseln würden, sobald auf dem Bankgebäude eine Sendeanlage installiert würde.
Auszug aus Benjamin Seiler in ZeitenSchrift 24/99
Hervorhebungen durch mismaker
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Forderungen der Augsburger Bürgerinitiative esmog
- Keine Mobilfunksendeanlagen im Umkreis von mindestens 1 km zu Wohnungen, Kliniken, Schulen und Kindergärten !
- Drastische Senkung der bestehenden Grenzwerte durch den Gesetzgeber auf ein rein gesundheitsorientiertes Niveau !
- Einsatz weniger bedenklicher Übertragungstechniken auch in Europa (übergangsweise z. B. die CDMA-Technik aus den USA) !
- Aufklärungspflicht bzw. Gefahrenhinweis beim Verkauf von digitalen, schnurlosen Heimtelefonen nach DECT/GAP-Standard !
Quelle: esmog Augsburg
Hervorhebungen durch mismaker
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